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Meldestelle

Rechtliche und inhaltliche Aufklärung zur Nutzung der internen Meldestelle nach § 12 HinSchG und § 8 LkSG

Unser Hinweisgebersystem

Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir zur Sicherstellung unserer ethischen, moralischen sowie rechtlichen Standards eine interne Meldestelle eingerichtet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie alle Personen, die direkt oder indirekt mit unserem Unternehmen in Verbindung stehen, haben die Möglichkeit, Compliance- bzw. Gesetzesverstöße geschützt zu melden.

Darüber hinaus können über unser Hinweisgebersystem auch Meldungen zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie zu Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten abgegeben werden, die im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) stehen. Dies betrifft z. B. Hinweise auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutz oder Umweltschäden entlang unserer Lieferketten.

Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der AlphaConsult-Gruppe beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen erfolgen mit höchster Vertraulichkeit. Alle Hinweise werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren bearbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter*innen der Meldestelle prüfen alle Meldungen auf potenzielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte der AlphaConsult-Gruppe gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeber*innen. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab, längstens jedoch drei Monate.  

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet einen Kanal, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen unseren Code of Conduct (https://www.alphaconsult.org/ueber-uns/verantwortung-und-nachhaltigkeit) zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

E-Mail:

In Textform per Mail an folgende Adresse:

Hinweis:

Wir behalten uns vor, Hinweisen, die über andere Meldewege als den oben genannten und Hinweisen, die vollständig anonym bei uns eingehen, nicht nachzugehen.

Wir weisen darauf hin, dass wir bei nachweislichem Missbrauch der Meldestelle umgehend rechtliche Schritte einleiten.

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