Wir beteiligen uns an der Übertragung Ihres gesamten Unternehmens an Nachfolger
Die ganzheitliche Übereignung eines Unternehmens ist eine große Entscheidung und bedarf einer ordentlichen Planung. Eine Veräußerung unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn das Unternehmen entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, um eine zu starke, steuerliche Belastung der Übernehmenden zu vermeiden. Dafür müssen jedoch alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet und das Unternehmen muss fortgeführt werden, wobei der Erwerber des Unternehmens an die Stelle des Veräußerers tritt. Wird das Unternehmen nicht fortgeführt, so wird die Geschäftsveräußerung steuerpflichtig. Der Erwerber ist ebenso verpflichtet, die umsatzsteuerlichen Bindungsfristen und Berechtigungsfristen des alten Unternehmens einzuhalten. Maßgeblich ist hier selbstverständlich, ob das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglicht. Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Unternehmensveräußerung zu ermöglichen, ist es uns ein Vergnügen Ihnen mithilfe unserer langjährigen und branchenspezifischen Kenntnisse die nötige Unterstützung und Beratung zu bieten.